Grünschnitt-Sammelplatz
An der Nastätter Straße, Miehlen (Steinbruch Beck) betreiben die Gemeinden Oelsberg, Miehlen, Diethardt, Endlichhofen, Ruppertshofen und die Stadt Nastätten eine gemeinsame Grünschnitt-Sammelstelle.
Angenommen werden können kompostierbare Grünabfälle aus dem privaten Herkunftsbereich.
Es erfolgt KEINE Annahme von gewerblichem Grünschnitt!
Was sind kompostierbare Grünabfälle aus dem privaten Herkunftstbereich?
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Hierzu zählen:
- Baumschnitt
- Strauchschnitt
- Heckenschnitt
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Dazu gehören nicht:
- Obst- und Gemüseabfälle, Zitrusfrüchte, Kaffeesatz
- Stammholz (größer 12 cm Durchmesser), z. B. Baumstämme, Baumstümpfe
- Wurzeln
- Schilf(-wurzelstöcke)
- Abfälle aus Tierhaltung, z. B. Tierstreu, Mist
- Getreide (auch gebeiztes)
- Friedhofsabfälle, z. B. Blumentöpfe, Grablichter, Kerzen, Gestecke mit Plastik oder Stoff
- Straßenbegleitgrün (außerörtliches)
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Insbesondere nicht:
- Bretter, Möbelholz
- Balken, Rundhölzer
- Hackschnitzel, Holzwolle
- Holz aus dem Außenbereich, z. B. Zäune, Gartenmöbel
- Baumischabfälle, Baustoffe
- Verpackungen, z. B. Kunststoffsäcke, Folien, Papier
- Draht, Metalle
- Styropor, Schaumstoff
- Tierkadaver
- Sowie sonstige Abfälle, die Hausmüll, Sperrmüll, Gewerbemüll und Sondermüll zuzuordnen sind.
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Soweit die örtlichen Gegebenheiten es zulassen, können geringe Mengen der nachfolgenden Materialien auf den Plätzen angenommen werden. Dies ist im Einzelfall vor Ort durch Aushang zu regeln.
- Rasenschnitt
- Laub
- sonstige Gartenabfälle, z. B. Blumen
- kleinere Mengen überlagerte Stroh- und Heureste (ohne Verunreinigungen)
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Hinweise:
- Zum Bündeln können verrottbare Schnüre aus Naturmaterialien verwendet werden.
- Kleinstückiges Grüngut kann in kompostierbaren Papiersäcken angeliefert werden.
- Je Ast oder Stamm darf ein Durchmesser von 12 cm nicht überschritten werden. Die Länge ist auf max. 2 m begrenzt.
- Pro Anlieferung von Garten- und Grünabfällen sowie Baum- und Strauchschnitt ist die Menge auf rund 3 m³ je Anlieferer begrenzt.